- Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte "Sonderausgabe" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorraussetzung ist: medizinische Notwendigkeit, Diagnose
nach ICD-10. Ich bin aufgrund meiner Ausbildung befugt, Diagnosen zu stellen beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie nach ICD-10.
- Bei Selbstzahlern ist keine Diagnosestellung nötig.
- Private Krankenkassen übernehmen zum teil die Kosten wobei die Vorraussetzungen für die Kostenübernahme unterschiedlich sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem
Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei
seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur in wenigen Ausnahmefällen und nach den GBA-Richtlinien (Gemeinsamer Bundesausschuss für Psychotherapie-Richtlinien) die Behandlungskosten von
Heilpraktiern für Psychotherapie.
- Es ist möglich, bestimmte psychotherapeutische Behandlungen über eine Zusatzversicherung abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich, welche Kosten nach der Gebührenverordnung im Rahmen einer
psychotherapeutischen Sitzung von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden.
Für weitere Fragen können Sie mich persönlich kontaktieren.