- Unter bestimmten Umständen können die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss Ihre individuelle
Belastungsgrenze (zumutbare Belastung) überschritten werden. Diese hängt von Ihrer Einkommenshöhe, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit
und zur Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung finden Sie hier: Finanztip - Krankheitskosten.
- Bei Selbstzahlern ist keine Diagnosestellung erforderlich, was gewisse Vorteile haben kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Private Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, wobei die Voraussetzungen für die Kostenübernahme variieren. In der Regel muss der Patient in
seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie eingeschlossen haben. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die
Therapiekosten bei Ihrer privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen und gemäß den Richtlinien des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss für Psychotherapie-Richtlinien) die Behandlungskosten von
Heilpraktikern für Psychotherapie.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Teilleistungen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind, über eine Zusatzversicherung abzurechnen. Bitte erkundigen Sie
sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über den Leistungsumfang Ihrer Zusatzversicherung, wenn Sie bereits eine abgeschlossen haben.
- Bitte beachten Sie, dass nicht alle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen psychotherapeutische Leistungen (laut Gebührenverordnung für Heilpraktiker, Gebührenziffern 19.1 - 19.8) übernehmen.
Einige Versicherungen begründen dies damit, dass psychotherapeutische Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen abgedeckt sind. In den folgenden Links finden Sie Informationen zu
Zusatzversicherungen, die unter bestimmten Umständen auch die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie übernehmen. Beachten Sie, dass die jährlichen Höchstsätze, die erstattet werden,
sowie die Bedingungen für den Abschluss einer Zusatzversicherung und mögliche Wartezeiten variieren können:
Hierzu zwei Links, die sehr informativ sind:
https://heilpraktikerversicherung.biz/heilpraktikerversicherung-psychotherapie-101/
https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/
Für weitere Fragen können Sie mich persönlich kontaktieren.